Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die EVANO GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://evano-gmbh.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weitgehend vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Semantisch korrekte HTML-Struktur
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
  • Alternative Texte für Bilder
  • Responsive Design für verschiedene Bildschirmgrößen
  • Verständliche Linktexte und Beschriftungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Eingebettete Google Maps Karte: Die interaktive Karte auf der Kontaktseite wird von einem Drittanbieter bereitgestellt und ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Als Alternative stellen wir die Adresse als Text zur Verfügung.
  • PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese Dokumente zu aktualisieren. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Informationen gerne in einem alternativen Format zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der WCAG 2.1 Richtlinien.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

EVANO GmbH

Roggenkamp 3

49696 Molbergen

Telefon: 04475-91848-130

E-Mail: service@evano-gmbh.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, durch eine nicht ausreichende Umsetzung der Barrierefreiheit benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

In Niedersachsen ist die Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig:

Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2

30159 Hannover

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Technische Informationen zur Barrierefreiheit

Diese Website wurde unter Berücksichtigung folgender Standards entwickelt:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • European Accessibility Act (EAA)

Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien

Diese Website ist für die Nutzung mit den aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) optimiert.

Webdesign & Entwicklung

Diese Website wurde entwickelt von: Melo Designer GmbH

Zum Wallgraben 50b

49696 Molbergen

E-Mail: info@melodesigner.de

Stand: Juni 2025